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So entkommen Sie Radarfallen
Sie halten die Temporegeln penibel ein oder Sie feiern Karneval das ganze Jahr über. Also Sonnenbrille auf, die Sonnenblende runter – und keine Scheu vor der ausgefallensten Maskerade. Das erfreut die Jungs, wenn sie ihr Beweismaterial entwickeln. Flattert dann die Verwarnung ins Haus, legen Sie Widerspruch ein; Sie sind ja nicht dazu verpflichtet, die Personalien desjenigen, dem Sie Ihr Auto gerade mal ausgeliehen haben, anzugeben. Schlimmstenfalls müssen Sie später ein Fahrtenbuch führen, wenn nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat (§ 31a StVZO). Einen Abzug des Polizeifotos sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Bitten Sie aber darum, daß eventuelle Beifahrer/innen geschwärzt werden – dazu ist die Polizei nach jüngsten Urteilen verpflichtet. Sonst könnten Sie in weitere Fallen tappen Ist der Fahrer schwer erkennbar, können Sie auch die Adresse Ihres Vetters in Kuala Lumpur/ Malaysia oder die Ihres Onkels in Zempoaltepetl/Mexiko angeben. Das setzt allerdings eine weit verzweigte Verwandtschaft in aller Welt voraus. Hilfreich soll Haarlack auf dem Nummernschild sein, schwören gutgestylte Temposünder: Der Drei-Tempo-Taft reflektiere den Radarblitz.
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